Ab dem 01.04.2021 kann unter folgenden Voraussetzungen ein Schaltwagen gefahren werden, obwohl die Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert wurde.
Es müssen auf einem Schaltwagen
- mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Min. und
- eine 15-minütige-Testfahrt, in der die Befähigung nachgewiesen wird,
durchgeführt werden.
Mit der Ausbildung kann ab sofort begonnen werden.
Wir beraten Sie gerne individuell unter 05241/4034810!