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Moped-Führerschein ab 15
am 10.02.2020
Ab dem 01.02.2020 besteht in NRW die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklasse AM bereits mit 15 Jahren zu erwerben. Das Land NRW hat eine entsprechende Verordnung erlassen, welche das Mindestalter entsprechend auf 15 Jahre absenkt. Es bedarf hierfür keiner Ausnahmegenehmigung, eine normale Antragstellung genügt.
In den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern läuft bereits seit 2013 ein entsprechendes Modellprojekt "Moped mit 15". Nun ziehen andere Bundesländer nach, unter ihnen NRW und Schleswig Holstein.
Dabei entscheidet jedes Bundesland selbst darüber, ob es den AM-Führerschein bereits mit 15 oder wie gehabt mit 16 einführt. Somit kann die Erlaubnis, mit 15 ein Kraftfahrzeug der Klasse AM zu führen, an der Landesgrenze enden. Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb der oben genannten Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis! Aktuell darf auch in unserem Nachbarbundesland Niedersachsen erst mit 16 Jahren ein Kraftfahrzeug der Klasse AM geführt werden.
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